RoadCross Schweiz könnte sich einen bedingten Fahrausweisentzug unter gewissen Voraussetzungen vorstellen
Die private Stiftung RoadCross Schweiz setzt sich für Prävention und Opferhilfe ein. Damit Menschen gar nicht erst in Unfälle verwickelt werden, braucht es klare Regeln, die präventiv wirken. Führerausweisentzüge gehören zu diesem Instrumentarium. Wer verantwortungslos unterwegs ist, soll auch in Zukunft hart bestraft werden. Um Härtefälle zu vermeiden liegt mit dem Vorstoss von Ständerat Hans Wicki für einen bedingten Führerausweisentzug ein Vorschlag auf dem Tisch, der in die richtige Richtung geht.
Die Motion von Ständerat Hans Wicki, welche am Donnerstag, 5. Dezember 2019 überwiesen wurde, schlägt vor, dass der Führerausweis unter gewissen Voraussetzungen bedingt entzogen werden kann. Wie bei anderen Delikten wäre die Strafe also aufgeschoben, und wer sich in den kommenden Jahren nichts zu Schulden kommen lässt, müsste den Führerausweis nicht abgeben. Insbesondere für Fahrerinnen und Fahrer, die zum ersten Mal einen Fehler machen, könnte das zur Anwendung kommen.
Mit dieser Motion liegt zum ersten Mal ein Vorschlag auf dem Tisch, der nicht einfach die Regeln von Via Sicura aufweichen will, sondern darauf abzielt Härtefälle zu vermeiden. Denn für RoadCross Schweiz ist klar, die Regeln von Via Sicura sind wichtig und richtig. RoadCross Schweiz hat mit grosser Besorgnis die Vorstösse zur Kenntnis genommen, um Via Sicura aufzuweichen. Erfahrung und Forschung zeigen, dass Gesetze und Strafen auch eine präventive Wirkung haben. Und dies ist zentral, wenn es darum geht, Verkehrsunfälle und damit viel Leid zu vermeiden. Der Bericht des ASTRA belegt, dass jedes Jahr mindestens 17 Tote und Schwerletzte dank den Rasergesetzen verhindert werden können.
Bedingter Fahrausweisentzug nur unter gewissen Voraussetzungen möglich
RoadCross Schweiz ist nach wie vor klar der Meinung, dass jemand nach einer Geschwindigkeitsübertretung nicht einfach ungestraft davonkommen soll. Schon gar nicht wenn die Übertretung so gross ist, dass davon auszugehen ist, dass sie vorsätzlich stattfindet, wie bei den Übertretungen gemäss Rasergesetz. Um Härtefälle zu vermeiden, kann sich RoadCross Schweiz jedoch vorstellen, dass bei einer leichteren Übertretung ein bedingter Fahrausweisentzug geprüft werden kann. Sofern der Autofahrer sich bisher korrekt verhalten hat, sein fahrtechnischer Leumund also lupenrein ist. Wie bei anderen Straftaten gibt es die Möglichkeit eines bedingten Entzuges für RoadCross Schweiz aber nur einmal, im Widerholungsfall wird die Strafe kumuliert und fällt somit höher aus.