Raser müssen nicht mehr zwingend ins Gefängnis
Tagesanzeiger – 31. Mai 2022
Als Zweitrat hat der Ständerat einstimmig gutgeheissen, die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für Raser aus dem Strassenverkehrsgesetz zu streichen. Neu sollen auch Geldstrafen ausgesprochen werden können.