«Es gibt keine fahrlässige Raserei»
Ende 2019 ist Jürg Boll als Staatsanwalt zurückgetreten. Doch von Ruhestand keine Spur. Seither ist der Spezialist des Strassenverkehrsrechts in der Weiterbildung von Staatsanwälten, Polizei und Rechtsanwälten tätig und arbeitet an einer Publikation. Nun stellt er dem Stiftungsrat von RoadCross Schweiz seine Kompetenz für den Einsatz für mehr Sicherheit im Strassenverkehr zur Verfügung.
Jürg Boll hat durch sein Engagement im Strassenverkehrsrecht viel erreicht und dafür gesorgt, dass Raser vor Gericht angemessen bestraft werden. Jürg Boll hat damit wesentlich dazu beigetragen, dass seit der Einführung von ViaSicura viel unnötiges Leid vermieden wurde und unsere Strassen sicherer geworden sind. Doch der Jurist zeigt sich besorgt, denn die Politik will das Rad der Zeit zurückdrehen: «Es ist mir unverständlich, dass es aktuell politische Bestrebungen gibt zur Milderung der Strafen für Raser», sieht Jürg Boll die Erfolge seiner jahrelangen Arbeit gefährdet. «Dank der aktuellen Gesetzeslage verbesserte sich die Verkehrssicherheit. Ohne die Freiheitsstrafe und insbesondere den zweijährigen Führerausweisentzug wirken die Massnahmen zu wenig abschreckend», erklärt er seine kritische Haltung gegenüber der aktuell geplanten Teilrevision des Strassenverkehrsgesetz (SVG). Dabei ist für ihn in der Beurteilung von Raservorfällen eines klar: «Es gibt keine fahrlässige Raserei. Rasen ist immer ein bewusster Entscheid.»
Der 68-Jährige beschäftigte sich als Staatsanwalt und Ankläger der Staatsanwaltschaft Zürich ein Berufsleben lang mit schweren Verkehrsdelikten. Sein 1999 veröffentlichtes Buch «Grobe Verkehrsregelverletzung» gilt bis heute als Standardwerk. Ab 2005 leitete Boll den neu gegründeten Fachbereich Verkehr der Zürcher Staatsanwaltschaft, die sogenannte «Rasergruppe». Heute werden schwere Raserdelikte konsequent als Verbrechen qualifiziert und mit Freiheitsstrafen, mehrjährigem Führerausweisentzug und mit der Beschlagnahme des Fahrzeugs als «Tatwerkzeug» geahndet. «Die Arbeit hat sich definitiv gelohnt», blickt Jürg Boll auf seine Tätigkeit zurück.
«Die Raserinitiative von RoadCross Schweiz war 2011 dafür verantwortlich, dass die wirkungsvollen Massnahmen gegen Raser in der Revision des Strassenverkehrsgesetzes verankert wurden. Vorgesehen war dies nicht», streicht Jürg Boll die wichtige Arbeit der Stiftung hervor. «Ich bin als Staatsanwalt zurückgetreten, arbeite aber auf meinem Fachgebiet weiter. Daher freut es mich sehr, RoadCross Schweiz zukünftig im Bestreben für mehr Sicherheit auf Schweizer Strassen zu unterstützen», erklärt Boll seine Motivation.
RoadCross Schweiz stellt sich neu auf
Vor kurzem wurde mit Stéphanie Kebeiks eine neue Geschäftsführerin vorgestellt, nun kommt mit Jürg Boll viel zusätzliches Knowhow in den Stiftungsrat. «Wir freuen uns sehr über die zweite wichtige Neuverpflichtung innert kürzester Zeit. Jürg Boll ist eine Koryphäe auf seinem Gebiet und wir können sehr von seiner Erfahrung profitieren», ist Willi Wismer, Stiftungsratspräsident von RoadCross Schweiz, überzeugt. «Gemeinsam mit der neuen Geschäftsführerin haben wir uns mit Jürg Boll hervorragend verstärken können – so können wir noch mehr zur Sicherheit auf Schweizer Strassen beitragen.»