Verkehrsunfall – was nun?
Wir helfen Ihnen – schweizweit und kostenlos
Wir von der Beratung sind für Sie da
Für eine rasche und sachdienliche Information, eine Beratung in einer komplexen Situation oder wenn Sie einfach mit jemandem reden möchten. Ein breites Netzwerk ermöglicht es uns, Sie kompetent zu beraten und Sie mit den richtigen Stellen in Kontakt zu bringen.
Wir analysieren Ihren Fall individuell, um das optimale Vorgehen zu definieren.
Wir zeigen Ihnen Wege auf, um Sie in schwierigen Momenten zu entlasten.
Wir vermitteln Ihnen, wenn angezeigt, einen spezialisierten Anwalt.
Wir unterstützen beim Finden von medizinischen Fachpersonen, Fachstellen oder Selbsthilfegruppen.
Wichtige Schritte nach einem Verkehrsunfall
Damit nach einem Verkehrsunfall alles richtig läuft, gilt es folgende Punkte zu beachten:
Unfallereignis aufnehmen … Füllen Sie bei einem reinen Sachschaden das Europäische Unfallprotokoll aus. Bei einem (möglichen) Personenschaden ist die Polizei aufzubieten. Eine nachträgliche Tatbestandsaufnahme ist möglich.
Haftungsanerkennung einverlangen … melden Sie Ihren Sach- und Personenschaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und verlangen Sie im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls eine umfassende Haftungsanerkennung, welche den gesamten Schaden beinhaltet.
Unfallmeldung veranlassen … ab acht Arbeitsstunden pro Woche sind Sie obligatorisch über den Arbeitgeber, der umgehend zu kontaktieren ist, unfallversichert. Sind Sie nicht erwerbstätig, ist entweder die Krankenkasse oder das regionale Arbeitsamt zuständig und zu informieren.
Strafantrag stellen … Sie haben drei Monate Zeit, um einen Strafantrag zu stellen. Den Strafantrag können Sie wieder zurückziehen, wenn alles gut verläuft. Unterzeichnen Sie den Verzicht, haben Sie keine Möglichkeit mehr, darauf zurückzukommen.
Arzt konsultieren … lassen Sie sich zeitnah von einem Arzt untersuchen, auch wenn nachträglich Beschwerden auftreten. Lassen Sie die Verletzungen von Ihrem Arzt ausführlich dokumentieren (Befund, Verlauf, Therapie) und verlangen Sie ein Arztzeugnis.
Arbeitsunfähigkeit … benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber über das Unfallereignis und den allfälligen verletzungsbedingten Arbeitsausfall, damit die Stellvertretung geregelt werden kann. Unfallschein und Arztzeugnis sind einzureichen!
Selbsthilfe- und Trauergruppen
Haben Sie einen geliebten Menschen bei einem Verkehrsunfall verloren und möchten sich mit Betroffenen austauschen? Benötigen Sie Unterstützung bei der Verarbeitung eines Unfalltraumas? Gerne sind wir für Sie da!
Wir vermitteln Ihnen bei Interesse Kontaktadressen zu laufenden Selbsthilfe- und Trauergruppen. Wir arbeiten mit der Selbsthilfe Schweiz zusammen und sind in Kontakt mit verschiedenen Fach- und Beratungsstellen.
Falls Sie unsicher sind, welcher Rahmen von Begleitung oder Beratung Ihnen am besten entspricht, beraten wir Sie gerne. Wir helfen Ihnen, die gewünschte Selbsthilfegruppe, Trauerbegleitung oder psychologische Ansprechperson (Einzelsetting) in Ihrer Region zu finden.