Vorsätzliche Tempoexzesse weiterhin hart bestrafen
Der Nationalrat hat sich heute für eine Präzisierung der Rasergesetze ausgesprochen. Massive Tempoexzesse werden bei Vorsätzlichkeit nach wie vor hart bestraft, ein Ermessenspielraum bei Fahrlässigkeit wird aber expliziert. Das Gesetz folgt damit einer Praxis, die vom Bundesgericht bereits vorgegeben ist. Klar ist: Gefährliche Raserfahrten dürfen auch nach der Änderung nicht milder bestraft werden. Dafür wird sich RoadCross Schweiz auch weiterhin einsetzen.
Der Nationalrat hat sich heute mit einem «Ja» hinter die Motion «Anpassungen der Via sicura» der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates gestellt. Die Annahme der Motion ist ein politischer Auftrag an den Gesetzgeber, der Justiz in bestimmten Grenzfällen einen Ermessensspielraum zu geben. Zwar können die wenigen Fälle, in denen die Vorsätzlichkeit eines Tempoexzesses in Frage gestellt ist, bereits heute unabhängig der als Raserartikel bekannten SVG-Artikel 90.3 und 90.4 beurteilt und mit Geldstrafen sanktioniert werden. Auch, da das Bundesgericht mit seinem Entscheid vom 22. Juni 2016 diese Praxis bestätigt hat. Damit sich die Justiz in künftigen Fällen jedoch nicht allein auf den Bundesgerichtsentscheid stützen muss, soll im Strassenverkehrsgesetz differenziert werden, dass nicht jede Tempoüberschreitung, die der Raserdefinition entspricht, zwingend vorsätzlich begangen wird. Anwendbar wäre dies voraussichtlich bei einer unklaren Tempobeschilderung oder temporären Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes.
Die Stiftung RoadCross Schweiz hat für den Wunsch nach einer solchen Präzisierung Verständnis, auch wenn sie davon überzeugt ist, dass die bestehende Regelung genügt hätte. Entscheidend ist, dass der heutige Beschluss des Nationalrats dem Willen Ausdruck verleiht, vorsätzliche Tempoexzesse weiterhin mit derselben Strenge zu bestrafen wie bis anhin. Wir sind davon überzeugt, dass ein neuer Gesetzestext diesem Ziel Rechnung tragen muss. Aus diesem Grund wird RoadCross Schweiz das Resultat genau prüfen. Erstens, weil gefährliche Raserfahrten auch in Zukunft hart bestraft gehören. Zweitens, weil die Präzisierung der heutigen Gesetze nicht dazu führen darf, dass deren präventiver Effekt abgeschwächt wird.