Milde für junge Raser – Bundesgerichtsentscheid untergräbt die Verkehrssicherheit
Raser-Joker für Junglenker: RoadCross Schweiz kritisiert Entscheid des Bundesgerichts scharf
Der am Mittwoch publizierte Entscheid des Bundesgerichts ist aus Sicht von RoadCross Schweiz unverantwortlich und brandgefährlich. Demnach können auch Neulenker beim ersten Raserdelikt mit einer Geldbusse statt einer Gefängnisstrafe belegt werden – obwohl sie noch gar keine zehn Jahre im Verkehr unterwegs sind. Dabei ist es genau diese Altersgruppe, welche statistisch am häufigsten durch Raserdelikte auffällt. «Dieser Entscheid ist ein Schock und kommt einer Einladung zur Raserei gleich. Darüber hinaus ist es ein Affront gegenüber allen Opfern und ihren Familien», kritisiert Willi Wismer, Stiftungsratspräsident der Strassenopferorganisation RoadCross Schweiz.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass auch Neulenker, welche noch keine zehn Jahre im Strassenverkehr unterwegs sind, von der Ausnahmereglung zur Unterschreitung der Mindeststrafen profitieren können. Ursprünglich war diese Ausnahme nur für erfahrene Verkehrsteilnehmende mit einem zehnjährigen regelkonformen Verhalten vorgesehen. Willi Wismer mahnt: „Dieser Entscheid gibt jedem Junglenker einen Raser-Joker nach dem Motto: Einmal ist keinmal! Das ist unverantwortlich!»
Statistiken des Bundesamts für Statistik zeigen, dass junge Männer zwischen 20 und 24 Jahren am häufigsten für schwere Raserdelikte verurteilt werden. „Gerade diese Risikogruppe benötigt klare und strikte Vorgaben. Nun aber werden Sie mit Samthandschuhen angefasst“, ärgert sich der Präsident der Stiftung. Rasen geschieht nicht aus Unachtsamkeit, Rasen macht man mit Absicht und nimmt somit auch Verletzte und Tote in Kauf!
Strenge Regeln wirken positiv auf die Verkehrssicherheit ein
RoadCross Schweiz verweist auf die positiven Effekte strenger Vorschriften in der Vergangenheit. Die Einführung der Nulltoleranz für Alkohol bei Neulenkerinnen und Neulenkern im Jahr 2014 hat zu einer Halbierung der Alkoholdelikte in dieser Altersgruppe geführt. Dieser Erfolg beweist, dass konsequente und strenge Regeln in Kombination mit Präventionsarbeit die Verkehrssicherheit erheblich verbessern.
Der aktuelle Entscheid des Bundesgerichts widerspricht jedoch diesem bewährten Ansatz. Besonders besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass künftig womöglich alle Ersttäter lediglich mit einem Strafbefehl und einer Geldstrafe davonkommen könnten. «Die Politik hat nun das erhalten, was sie bestellt hat. Wir hoffen, dass sie anschliessend auch die Verantwortung für die Konsequenzen übernimmt, denn wir hatten bereits in der parlamentarischen Diskussion davor gewarnt, den Gerichten noch mehr Spielraum zu geben», präzisiert Willi Wismer.
Ein Schlag ins Gesicht für die Opfer
RoadCross Schweiz appelliert eindringlich an die Politik und die Gerichte, den Entscheid des Bundesgerichts nicht zur Norm werden zu lassen. Aus Sicht der Stiftung darf es nicht sein, dass die Sicherheit unschuldiger Verkehrsteilnehmenden so fahrlässig aufs Spiel gesetzt wird. Zu milde Strafen für Neulenkende verlieren ihre präventive Wirkung und senden das völlig falsche Signal an diese Altersklasse. RoadCross Schweiz geht davon aus, dass durch diesen Entscheid die Raserdelikte weiter zunehmen werden.
Raserunfälle gehören zu den folgenschwersten auf Schweizer Strassen, reissen unschuldige Menschen aus ihren Leben und zerstören ganze Familien. «Für die Opfer von Raserei ist dieser Entscheid ein Schlag ins Gesicht. Für sie stellt er nicht nur eine Enttäuschung, sondern auch eine Verhöhnung ihres erlittenen Leids dar “, führt Wismer weiter aus.
Über RoadCross Schweiz
RoadCross Schweiz unterstützt seit über 30 Jahren kostenlos die Opfer von Verkehrsunfällen und setzt sich, wo immer nötig, für die Verkehrssicherheit ein. Mit ihren Präventionskampagnen und -veranstaltungen erreicht die Stiftung jährlich rund 15’000 Jugendliche an Berufsschulen und Gymnasien, um sie für die Gefahren im Strassenverkehr zu sensibilisieren. Bereits 2010 lancierte die Stiftung die Volksinitiative „Schutz vor Rasern“ und kämpft seither gegen jede Abschwächung der Sanktionen bei Raserdelikten.
Die Stiftung prüft derzeit politische Schritte, um diesen Entscheid des Bundesgerichts zu korrigieren.
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