Fahren ab 17 – RoadCross Schweiz bleibt skeptisch
Der Bundesrat hat festgelegt, dass 17-jährige Fahraspiranten künftig mit Begleitperson Auto fahren dürfen. RoadCross Schweiz befürchtet einen negativen Effekt auf die Verkehrssicherheit – und schlägt vor, die Regelung über das Fahren ab 17 mit Auflagen zu ergänzen.
Die Stiftung RoadCross Schweiz nimmt den bundesrätlichen Entscheid zur Revision der Führerausweisvorschriften (OPERA-3) mit Skepsis zur Kenntnis. Mit der Zustimmung wird in der Schweiz das Lernfahren ab 17 zur Tatsache. Konkret können fahrwillige Jugendliche künftig bereits im Alter von 17 Jahren den Lernfahrausweis beantragen und im Anschluss ein Jahr mit Begleitperson das Autofahren üben. Direkt nach dem 18. Geburtstag sollen sie die Prüfung absolvieren können und dank mehr Fahrpraxis – so die Überlegung – sicherer unterwegs sein.
Doch die Überlegung geht nicht auf. Erstens gibt es keine Garantie dafür, dass Lernfahrerinnen und Lernfahrer die Zeit wirklich nutzen, um sich gewissenhaft auf die Fahrprüfung vorzubereiten. Die Vorlage sieht nach aktuellem Kenntnisstand keine entsprechenden Auflagen vor. Zweitens kann fehlende Fahrpraxis nur für einen Teil der Unfälle verantwortlich gemacht werden. Junglenker verursachen Unfälle in der Regel aufgrund von mangelndem Gefahrenbewusstsein und von erhöhter Risikobereitschaft. Mit steigendem Alter nimmt die Zahl dieser Art von Unfällen stetig ab, unabhängig von Routine und Kilometerstand.
Besonders gefährdet, im Verkehr zu viel zu riskieren, sind junge, von Autos begeisterte Männer. Ihr Fehlverhalten sorgt dafür, dass die Gruppe der Junglenker in der Statistik mit deutlich erhöhtem Unfallrisiko hervorsticht. Je früher sie den Führerausweis erhalten, desto eher nimmt die Zahl der schweren Unfälle zu. Dabei ist absehbar, dass sich gerade diese von Autos begeisterten Jugendlichen für die Möglichkeit interessieren werden, mit 17 den Lernfahrausweis zu machen.
Damit die Verkehrssicherheit nicht leidet, schlägt RoadCross Schweiz die Prüfung von Auflagen vor, die bei minderjährigen Personen an die Erteilung des Lernfahrausweises geknüpft werden sollen. Bei der Ausarbeitung von Auflagen muss in erster Linie berücksichtigt werden, dass die Qualität der Begleitperson für das spätere Verkehrsverhalten entscheidend ist und dass keine Begleitperson einen Fahrlehrer ersetzen kann. Beispiele, wie andere Länder diesem Umstand begegnen, sind Vorschriften für eine Mindestanzahl Fahrstunden vor dem privaten Üben oder die Eintragung einer fixen Begleitperson in den Lernfahrausweis. Die Schweiz tut gut daran, sich an solchen Regelungen ein Vorbild zu nehmen und nicht nur darauf zu vertrauen, dass jede potenzielle Begleitperson 17-Jährigen ein gutes Vorbild ist.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK beauftragt, die neue Regelung nach spätestens drei Jahren auf ihre Auswirkungen zu evaluieren. Mit der Evaluation wird eine Grundlage geschaffen, auf der über die Weiterführung des Fahrens ab 17 entschieden werden kann. RoadCross Schweiz wertet diese wichtige Ergänzung als sehr positiv.